Fragen?
FAQ zeigen
Red Bull verliert Schutz der Farbkombination Silber/Blau

Mit seiner Entscheidung vom 29.7.2019 beendete der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen nun schon acht Jahre andauernden Rechtsstreit um den Schutz der Farbkombination Silber/Blau für Energy Drinks.

Red Bull meldete 2002 und 2010 zwei Unionsmarken für die Farbkombination Silber/Blau für Energy-Drinks an. Die erste Anmeldung beschrieb die Aufteilung der beiden Farben mit „ungefähr 50%-50%“. Die zweite Anmeldung wurde so beschrieben, dass „die beiden Farben zu gleichen Teilen und nebeneinandergestellt werden“. Beide Marken wurden vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aufgrund der durch Benutzung erlangten Unterscheidungskraft eingetragen.

2011 und 2013 beantragte das polnische Unternehmen Optimum Mark die Löschung der beiden Farbmarken. Das EUIPO gab diesem Antrag statt und stellte fest, dass die Marken nicht hinreichend präzise und einheitlich seien, da sie die Gestaltung der beiden Farben in zahlreichen verschiedenen Kombinationen zuließen, die einen sehr unterschiedlichen Gesamteindruck vermittelten. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) und der EuGH bestätigten diese Entscheidung.

Nach der mit diesem Urteil bestätigten Rechtsprechung des EuGH sind Farbmarken, die mehrere Farben enthalten, grundsätzlich schutzfähig. Bei diesen Marken werden jedoch sehr hohe Anforderungen an die Eindeutigkeit der Beschreibung der Marke gestellt. Die bloße form- und konturlose Zusammenstellung der Farben oder die Nennung derselben „in jeglichen denkbaren Formen“ weist nach der Rechtsprechung des EuGH nicht die erforderlichen Merkmale der Eindeutigkeit und Beständigkeit auf. Die beiden Farbmarken von Red Bull wurden daher aus dem Register des EUIPO gelöscht.