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Goldige Nachrichten für Lindt?
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass die Lindt & Sprüngli-Gruppe den Farbton Gold nicht exklusiv für ihre Lindt Goldhasen beanspruchen darf – wie etwa Milka die Farbe Lila für ihre Schokoladenprodukte.

Der Schokoladenhersteller hat sich vor dem Gericht nicht auf seine eingetragene Farbmarke Gold gestützt, sondern ein Gutachten vorgelegt, nach dem über 70 % der Deutschen die Lindt Goldhasen kennen. Lindt wollte damit nachweisen, dass die Verbraucher einen bestimmten Goldton im Wesentlichen mit dem Goldhasen von Lindt in Verbindung bringen, sodass die Goldfarbe des Schokoladenhasen Verkehrsgeltung besitzt.

Nach Ansicht des OLG München hat der Goldton für Schokoladenhasen keine Verkehrsgeltung erlangt. Dies begründete das Gericht unter anderem damit, dass Markenrechte an Farben bisher nur dann Verkehrsgeltung erlangt haben, wenn die Markeninhaber diese für verschiedene Produktgruppen des Unternehmens verwendet haben. Lindt verwendet die Goldfarbe nur für einen bestimmten Osterhasen und nicht für weitere Produktgruppen des Unternehmens (wie etwa Milka die Farbe “Milka-Lila”). Daher habe der Goldton keinen Markenschutz erlangt.

Nachdem das OLG München die ordentliche Revision an den Bundesgerichtshof zugelassen hat, könnte dies jedoch noch nicht das Ende der goldigen Geschichte sein.

In Deutschland kann der Markenschutz durch die Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr sowie die erlangte Verkehrsgeltung entstehen. In Österreich kann ein Zeichen, das Verkehrsgeltung genießt, beispielsweise trotz seines beschreibenden Charakters als Marke registriert werden. Der Markenschutz nach dem österreichischen Markenschutzgesetz entsteht erst mit der Eintragung im Register. Allerdings genießen die Zeichen eines Unternehmens, die Verkehrsgeltung erlangt haben – auch unabhängig von der Registrierung als Marke – nach § 9 UWG Kennzeichenschutz.