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Achtung vor nicht-amtlichen Zahlungsaufforderungen nach Markenanmeldungen
Zurzeit senden diverse Unternehmen Inhabern neu angemeldeter Marken wieder vermehrt – oft irreführende – Zahlungsaufforderungen, die jenen der Markenämter nachempfunden sind. Darin wird in amtlichem Ton behauptet, für den Eintrag in ein Markenregister müsse noch eine Gebühr bezahlt werden. Dabei handelt es sich um den Versuch, Markeninhaber zum Abschluss eines kostspieligen Vertrags über die Veröf-fentlichung seiner Marke in einem rein privaten Register zu bewegen, der jedoch für die Gültigkeit der Marke keine rechtliche Bedeutung hat. Erst bei genauem Hinsehen merkt man, dass es sich dabei nicht um Gebühren, sondern um bloße Angebote priva-ter Unternehmen handelt, die sich die Unerfahrenheit vieler Markenanmelder zunutze machen wollen.

Diese Schreiben stammen z.B. von Unternehmen, die sich „Organisation Intellectual Property (OIP)“, „Intellectual Property Services (IPS)“, „World Intellectual Property Institute Kft. (WIPI)“ oder „World Organization Intellectual Property Kft.“ (WOIP; nicht zu verwechseln mit dem offiziellen Markenamt für internationale Registrierun-gen, der World Intellectual Property Organization, WIPO) nennen. Diese Unternehmen stehen in keinem Zusammenhang mit den offiziellen Markenämtern. In den meisten Zahlungsaufforderungen erkennt man das nur durch das sorgfältige Studium des – zumeist kleingedruckten – Texts am Ende oder Rand des offiziell anmutenden Schreibens.

Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie eine solche „Rechnung“ bezahlen sollen, wenden Sie sich bitte an uns.